TSE FAHRPLAN

Fristverlängerung für TSE? Es bleibt spannend

Das Bundesfinanzministerium hält an seinen Regelungen zur Nichtbeanstandungsfrist fest und distanziert sich damit vom Vorstoß zur Fristverlängerung einiger Bundesländer im Juli, darunter auch Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Es ist damit fraglich, ob die Fristverlängerung auf Länderebene zum Tragen kommt.

Mehr dazu im Handwerksblatt des ZDH 

In jedem Fall sollten Sie aber schnellstmöglich – spätestens jedoch bis zum 30.09.2020 – Ihre Kasse den aktuellen Anforderungen anpassen und eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integrieren.

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